Die Maßnahme „BaE-kooperativ“ wird im Auftrag von der Sozialagentur Mülheim durchgeführt und findet auf der Grundlage von § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 240 ff SGB III statt. Eine weitere Maßnahme „BaE-kooperativ“ wird von der Agentur für Arbeit Oberhausen nach § 241 Abs. 2 (SGB III) sowie § 16 Abs. 1 (SGB II) in Verbindung mit § 241 Abs. 2 SGB III/2007 durchgeführt.
Ziel der Maßnahme ist die dauerhafte berufliche Eingliederung der Teilnehmer/innen durch die Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung sowie Förderung und Begleitung des Eingliederungsprozesses.
Inhalte
der Maßnahme
• Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
• Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
• Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung
• Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses
Dauer
Die Dauer der Teilnahme an der Maßnahme beträgt je nach
Ausbildungsberuf zwischen 2 und 3,5 Jahre. Die Ausbildung wird
in einem Kooperationsbetrieb durchgeführt und von pädagogischen
Fachkräften begleitet..
Zielgruppe
Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die über die
Agentur für Arbeit Oberhausen oder die Sozialagentur Mülheim
vermittelt werden.