Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung
Die Maßnahme „VibA“ wird im Auftrag des Jobcenters Oberhausen durchgeführt und findet auf der Grundlage von § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III sowie § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 46 Abs. 1 Nr. 3 SGB III / 2009 statt.
Ziel der Maßnahme ist die dauerhafte berufliche Eingliederung der Teilnehmer/innen durch die Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung sowie Förderung und Begleitung des Eingliederungsprozesses.
Inhalte der Maßnahme
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung
- Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
Dauer
Die Dauer der Teilnahme an der Maßnahme beträgt mindestens drei und maximal neun Monate. Die wöchentliche Präsenzzeit wird individuell festgelegt.
Die Entscheidung über die Teilnahme an der Maßnahme und die Zuweisung erfolgt durch das Jobcenter Oberhausen.