Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung bieten den Rahmen, um den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf der Grundlage der jeweiligen individuellen Eingliederungsvereinbarung einzusetzen.
Vorrangiges Ziel der öffentlich geförderten Beschäftigung ist es, den Personenkreis wieder oder erstmals an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Zum einen wird die „soziale“ Integration gefördert, doch auch die Beschäftigungsfähigkeit soll auf diesem Weg aufrechterhalten bzw. wiederhergestellt werden. Beide Aspekte dienen dem Ziel, die Chancen einer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Langzeitarbeitslose Jugendliche und Erwachsene erhalten ein breit gefächertes Angebot der beruflichen Eingliederung und die bestmögliche Förderung ihrer persönlichen, sozialen und beruflichen Entwicklung. Darüber hinaus runden spezifische Qualifizierungen das Bild ab.
Der Einsatz in der „Arbeitspraxis“ sichert und erweitert die individuelle Qualifikation, er unterstützt bzw. er erweitert die fachlichen Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die in der „Beschäftigungspraxis“ gewonnenen Erkenntnisse über Eignung, Qualifikation und Interessensschwerpunkte der jeweiligen Person erlauben zielführende Aussagen und liefern wichtige Hinweise für den weiteren Förderbedarf und die Strategie, um optimale Voraussetzungen für den Arbeitsmarkt zu erwerben.
Jede/r Teilnehmer/in, der an einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung teilnimmt, erhält auch eine Qualifizierung. Diese orientiert sich stets an den Fähigkeiten und Vorkenntnissen des Teilnehmers / der Teilnehmerin, und auch die individuellen Bedürfnisse finden Berücksichtigung.
Durch die Qualifizierung wird die Beschäftigungsfähigkeit erhöht und die Wiedereingliederung der Beteiligten in den Arbeitsmarkt nachhaltig optimiert. Neben dem Erwerb berufsbezogener Qualifikationen kommt der Entwicklung sozialer Kompetenzen (Motivation zur Ausbildung/Arbeit, Konfliktlösungskompetenz usw.) besondere Bedeutung zu.
Einige Maßnahmenteilnehmer erhalten eine intensive, individuelle und kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung während des gesamten Einsatzes. Grundsätzlich sind arbeitspädagogisch qualifizierte Praxisanleiter eingesetzt, die als unmittelbare Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Diese Personen arbeiten aufs Engste mit den Teilnehmer/innenn zusammen und können stets zeitnah und effektiv in möglichen Problemlagen agieren bzw. reagieren.
Aktuell beträgt die Beschäftigungsdauer in der Regel 12 Monate. In einem zeitlichen Umfang von 15, 20 oder 30 Stunden/Woche findet ein Einsatz in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern statt. Je nach individueller Notwendigkeit kann der tägliche Stundeneinsatz variieren.
Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung werden durch das Jobcenter Oberhausen beauftragt.