Ziel der „Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme” („BvB”) ist die Vorbereitung auf den Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Zielgruppe:
Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die über die Agentur für Arbeit Oberhausen/Mülheim vermittelt werden.
Inhalt der Maßnahme:
In der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme der Stadt Oberhausen können berufliche Grundfertigkeiten in folgenden Berufsfeldern erlangt werden:
- Elektro
- Farbe und Lacke
- Installationstechnik
- Hotel / Gaststätte / Hauswirtschaft
- Kosmetik / Körperpflege
- Lager / Handel
- Metalltechnik
- Pflanzen
In der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme der Stadt Mülheim, die in Kooperation mit dem bbwe, Gemeinnützige Gesellschaft für Beratung, Begleitung und Weiterbildung mbH, Mülheim, durchgeführt wird, können berufliche Grundfertigkeiten in folgenden Berufsfeldern erlangt werden:
- Farbe und Lacke
- Hotel/Gaststätte/Hauswirtschaft
- Lager/Handel
- Holz
- Gesundheit und Soziales, Pädagogik
Um die Chancen auf dem Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt zu erhöhen werden in allen Berufsfeldern von den Kammern zertifizierte ausbildungsmarktrelevante Teilqualifikationen/Qualifizierungsbausteine (Berufsbildungsgesetz BBIG § 69 ff.) vermittelt und nach den Richtlinien der BAVBVO geprüft und bescheinigt.
Praktika im Rahmen der betrieblichen Qualifizierung finden individuell im Lehrgangsverlauf statt.
Zusätzlich kann der Jugendliche bei Bedarf Unterstützung in folgenden Bereichen erhalten:
- Allgemeinbildender Unterricht
- Bewerbungstraining
- Sprachförderung
- IT- und Medienqualifizierung
- Sozialpädagogische Einzel-/Gruppenarbeit
Für berufsschulpflichtige Jugendliche findet der Berufsschulunterricht in Oberhausen zweimal wöchentlich am Käthe-Kollwitz- Berufskolleg / Hans-Sachs-Berufskolleg statt. In Mülheim besuchen die Teilnehmer das Berufkolleg Stadtmitte, „Standort von-Bock-Str.”
Es besteht die Möglichkeit den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zu erwerben.
Jede/r Teilnehmer/in erhält ein detailliertes Lehrgangszeugnis über Inhalt, Ablauf und erbrachte Leistungen, ein Zertifikat über die bestandenen Qualifizierungsbausteine sowie ein Zeugnis des Berufskollegs.
Dauer / Laufzeit:
Beginn: September eines jeden Jahres.
Ein individueller Einstieg ist nach Rücksprache mit den Berufsberatern der Agentur für Arbeit jederzeit möglich.
Ende: Bei Übergang in Ausbildung/Arbeit oder nach einer max. Lehrgangsdauer von 10, 11 bzw.12 Monaten.
Auftraggeber:
Die Maßnahme wird im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 51 und § 53 SGB III durchgeführt.