Ungelernt war gestern – noch heute zur Fachkraft qualifizieren

Wir unterstützen Sie als Unternehmen dabei, ihre Mitarbeitenden gezielt auf die Externenprüfung der Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer vorzubereiten. Mit unseren praxisnahen Vorbereitungskursen sichern Sie sich langfristig gut ausgebildetes Personal – flexibel, effizient und direkt abgestimmt auf Ihren Betrieb.

Warum eine Externenprüfung für Betriebe sinnvoll ist

Viele Betriebe stehen vor denselben Herausforderungen:

  • Fachkräftemangel

  • hohe Anforderungen an Qualität und Sicherheit

  • Mitarbeitende mit Berufserfahrung, aber ohne Abschluss

Unsere Vorbereitungskurse schließen genau diese Lücke.
Ihre Mitarbeitenden bringen bereits wertvolle Praxiserfahrung mit – wir vermitteln das fehlende theoretische und prüfungsrelevante Wissen.

So wird aus Erfahrung ein Abschluss. Und aus Mitarbeitenden werden Fachkräfte, die Ihr Unternehmen langfristig stärken.

Für diese Berufsfelder bieten wir Vorbereitungskurse an

Wir qualifizieren Ihre Mitarbeitenden für die Externenprüfung in folgenden Bereichen:

  • Fachlagerist/in

  • Fachkraft für Lagerlogistik

  • Elektroniker/in für Betriebstechnik

  • Anlagenmechaniker/in SHK

  • Maler/in und Lackierer/in

  • Tischler/in

Ihre Vorteile als Unternehmen

1. Qualifizierung ohne Ausfallzeiten
Unsere Kurse finden in Kombination aus Praxis, Theorie und flexiblen Lerneinheiten statt – ideal für Mitarbeitende, die parallel weiterarbeiten.

2. Passgenaue Inhalte
Wir orientieren uns am Arbeitsalltag Ihrer Mitarbeitenden und an den offiziellen Prüfungsanforderungen der Kammern.

3. Praxisnahe Ausstattung & neue Technologien
In unseren Werkstätten arbeiten Teilnehmende mit modernen Maschinen, Werkzeugen und digitalen Lernformaten.

4. Motivationsschub & höhere Mitarbeiterbindung
Eine gezielte Weiterbildung sorgt für Anerkennung – und steigert die Loyalität gegenüber Ihrem Unternehmen.

Inhalte und Leistungen

Theorie & Fachwissen

  • prüfungsrelevante Inhalte

  • Wiederholung wichtiger Grundlagen

  • gezielte Vorbereitung auf schriftliche und mündliche Prüfungen

Praxis-Workshops in unseren Werkstätten

  • intensives Training der prüfungsrelevanten Tätigkeiten

  • neue Technologien und moderne Arbeitsprozesse

  • realistische Prüfungssimulationen

Beratung & Unterstützung

  • Beratung zum Prüfungsablauf

  • Unterstützung im gesamten Anmeldeprozess

Teilnahmevoraussetzungen für die Externenprüfung

Die Kammern setzen je nach Beruf folgendes voraus:

  • mindestens 4,5 bis 6 Jahre Berufserfahrung (je nach Beruf)

  • alle Tätigkeiten müssen nachweisbar sein

  • Anmeldung erfolgt durch die Teilnehmenden

Wir beraten Sie, ob Ihre Mitarbeitenden die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Dauer & Starttermine

Die Vorbereitungsdauer richtet sich nach Beruf und Vorwissen.
In der Regel bieten wir:

  • 6 – 12 Monate Vorbereitung
    (800 Unterrichtseinheiten)

  • flexible Einstiegsmöglichkeiten, angepasst an den Prüftermin der jeweiligen Kammer

  • individuelle Absprachen für Unternehmen mit mehreren Mitarbeitenden

Sprechen Sie uns gerne für ein maßgeschneidertes Angebot an.

Förderung & Finanzierung für Unternehmen

Die Qualifizierung kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden – z. B. durch:

  • Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit zur Übernahme der Lehrgangskosten

  • Arbeitsentgeltzuschuss oder Qualifizierungsgeld nach dem Qualifizierungschancengesetz zum Ausgleich des Arbeitsausfalls.

Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und stellen den Kontakt zur Agentur für Arbeit her.

Der Weg zur Vorbereitung auf die Externenprüfung für Ihren Mitarbeitenden: Ablauf und Details

1. Persönliche Beratung

Bei einem unverbindlichen Gespräch klären wir gemeinsam Voraussetzungen, Ablauf und Fördermöglichkeiten. Wir besprechen die möglichen Zeiten der berufsbegleitenden Teilnahme. Gerne kommen wir für dieses Gespräch zu Ihnen in den Betrieb oder treffen uns ganz flexibel. Uns ist wichtig, dass es zu Ihren betrieblichen Abläufen passt.

2. Prüfung der Eingangsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Anmeldung zur Externenprüfung ist, dass Ihr Mitarbeitender seine berufliche Tätigkeit im Berufsfeld vorweisen kann (1,5 x Ausbildungsdauer in Jahren). Dies erfolgt durch Nachweis von Arbeitsverträgen oder im Bestfall Arbeitszeugnissen. Handelt es sich beispielsweise um einen dreijährigen Ausbildungsberuf, muss Ihr Mitarbeitender 4,5 Jahre Berufserfahrung nachweisen, um zur Externenprüfung angemeldet werden zu können. Wir unterstützen Ihren Mitarbeitenden hierbei sehr eng.

3. Finanzielle Unterstützung

Als Betrieb können Sie Arbeitsentgeltzuschüsse oder Qualifizierungsgelder nach dem Qualifizierungschancengesetz zum Ausgleich des Arbeitsausfalls erhalten. Wir stellen gerne den Kontakt zum Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit her.

4. Bildungsgutschein & Anmeldung

Wir erstellen für Ihren Mitarbeitenden eine Kostenübersicht zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit. Sobald uns der Bildungsgutschein vorliegt, bereiten wir alles für den Start Ihres Mitarbeitenden vor.

5. Vertragsabschluss

Wir vereinbaren einen persönlichen Termin zum Vertragsschluss mir Ihrem Mitarbeitenden. Den ausgefüllten Bildungsgutschein, den Schulungsvertrag und den Kalender mit der Übersicht über die Schulungszeiträume reicht Ihr Mitarbeitender bei der Agentur für Arbeit ein. Natürlich erhalten auch Sie von uns eine Übersicht über die Schulungszeiten. Wenn irgendwelche Fragen offen sind, oder wen Zeiten verändert werden müssen, sind wir jederzeit für Sie erreichbar.

FAQ

Die Vorbereitung richtet sich an Ihre ungelernten Mitarbeitenden, die ihren anerkannten Berufsabschluss nachholen möchten.

Unsere Vorbereitung auf die Externenprüfung kann durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden. So entstehen keine Kurskosten, und Ihr Mitarbeitender erhält professionelle Unterstützung während der gesamten Schulung. Für Sie als Unternehmen kann über das Qualifizierungschancengesetz ein Ausgleich auf Lohnentfall über die Agentur für Arbeit beantragt werden.

 

Nein, alle wichtigen Materialien und die Prüfungsgebühren vor der Handwerkskammer bzw. der Industrie-und Handelskammer sind über den Bildungsgutschein abgedeckt.

Voraussetzung für die Anmeldung zur Externenprüfung ist, dass Ihr Mitarbeitender die berufliche Tätigkeit im Berufsfeld vorweisen kann (1,5 x Ausbildungsdauer in Jahren). Dies erfolgt durch Nachweis von Arbeitsverträgen oder im Bestfall durch Arbeitszeugnisse.

Natürlich kann ihr Mitarbeitender auch teilnehmen, wenn Ihr Betrieb nicht in Oberhausen liegt. Bei uns lernen Menschen aus verschiedenen Städten der Umgebung, wie Duisburg, Essen, Mülheim oder Dinslaken.
Durch unsere zentrale Lage und die guten Verkehrsanbindungen freuen wir uns auch über Interessierte aus Bottrop, Gladbeck, Moers, Voerde, Gelsenkirchen, Düsseldorf oder Bocholt.

Sobald uns der Bildungsgutschein Ihres Mitarbeitenden vorliegt, kümmern wir uns um alle notwendigen Schritte für den Kursstart. Wir stellen den Kontakt zum Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit her, sofern Sie Interesse an den Leistungen des Qualifizierungschancengesetzes haben. Wir stimmen die Lehrgangszeiten mit Ihren individuell ab.

Ihr Mitarbeitender kann an dem Angebot berufsbegleitend teilnehmen.
Je nach Umfang der Teilnahme (z. B. ein bis zweimal in der Woche) dauert die Vorbereitung mehrere Wochen bis Monate, sodass Ihr Mitarbeitender optimal auf die Anforderungen der Prüfung vorbereitet ist.

Unsere Vorbereitung ist praxisnah und prüfungsorientiert. Sie umfasst:

  • Fachtheorie gemäß Prüfungsordnung
  • Praktische Übungen in den Werkstätten
  • Prüfungsaufgaben aus früheren Prüfungen
  • Tipps & Strategien für die Externenprüfung
Die genauen Zeiten der Teilnahme stimmen wir mit Ihnen als Arbeitgeber genau ab, sodass die Teilnahme zu Ihren betrieblichen Anforderungen passt und nicht mit Auftragsspitzen kollidiert.

Ihr Mitarbeitender erhält einen festen, erfahrenen Ausbilder als Ansprechpartner. Dieser begleitet durch die gesamte Vorbereitung, beantwortet Fragen und gibt Feedback zu Ihrem Lernfortschritt.

Ihr Mitarbeitender schließt mit der offiziellen Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer (Gesellenbrief) ab bzw. der offiziellen Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (Facharbeiterbrief). Bundesweit anerkannte Abschlüsse.

Ihre Ansprechpartnerinnen: